ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Kauf- und Werklieferungsvertrag)

I. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung an diesen vorbehaltlos erbringen.

(2) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3)   Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten unsere Geschäftsbedingungen für die gesamte Geschäftsverbindung, d. h. auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(4) Vertragsgegenstand kann entweder der reine Verkauf von Waren sein (Kaufvertrag) oder der Verkauf von Waren mit Montage (Werklieferungsvertrag).

II. Angebote, Leistungsumfang, Vertragsabschluss

(1) Unsere Vertragsangebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das von uns im Anschluss an das Angebot übermittelte Auftragsschreiben (bezeichnet mit „Auftrag“) unterzeichnet und dieses an uns zurückübermittelt. Die Übermittlung eines Auftragsschreibens an den Kunden durch uns stellt damit ein verbindliches Angebot unsererseits zum Vertragsschluss dar und hat eine Gültigkeit von 2 Wochen gerechnet ab dem Datum der Erstellung des Auftragsschreibens. Das von uns dem Kunden übermittelte Auftragsschreiben ist auch ohne Unterschrift gültig, sofern in dem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind ausschließlich die Angaben in dem Auftrag maßgebend.

(3) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

III. Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Kaufverträgen

(1) Wurde der Kaufvertrag außerhalb von Geschäftsräumen i.S.v. § 312b BGB oder im Wege des Fernabsatzes i.S.v. § 312c BGB abgeschlossen und ist der Kunde Verbraucher, so steht dem Kunde ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Ziffer (2) zu, es sei denn der Vertrag betrifft die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

(2) Widerrufsbelehrung

a)Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von dem Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (MG-Windows GmbH & Co. KG, Lindengarten 1, 77836 Rheinmünster, Deutschland, E-Mail: ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das von uns Ihm zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

b) Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung ausgewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.

IV. Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Ist der Kunde Unternehmer, verstehen sich unsere Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Verbraucher, ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Endpreis enthalten, soweit nicht durch ein Auftragsschreiben ausdrücklich Netto-Preise zzgl. Umsatzsteuer vereinbart sind.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, verstehen sich unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Transport- oder Versandkosten. Ist der Kunde Verbraucher, werden etwaige Kosten für Verpackung, Transport oder Versand in dem Auftrag gesondert ausgewiesen und sind in dem Endpreis enthalten.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die im Auftrag vorgesehene Anzahlung sofort bei Vertragsabschluss fällig und die Restzahlung nach erfolgter Lieferung (bei Kaufvertrag) bzw. Abnahme (bei Werklieferungsvertrag).

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

V. Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Unternehmer behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(2) Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte an der gelieferten Ware beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Kunden nicht gestattet.

(3) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(4) Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu verarbeiten; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuld bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

(6) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

VI. Lieferzeit, Abnahme und Verzug

(1) Die Lieferzeit beginnt grundsätzlich mit der Annahme des Auftrages durch den Kunden, setzt jedoch die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Eine von uns angegebene Lieferfrist beginnt daher insbesondere nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung selbst zu vertreten haben.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und aufgrund ähnlicher Ereignisse, insbesondere Streik, Aussperrung, Brand, behördliche Anordnungen usw., die uns die Lieferung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Subunternehmern auftreten – verlängern die Lieferfristen und -termine angemessen. Sofern solche Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, haben wir dies dem Kunden unverzüglich nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses mitzuteilen.

(3) Bei einem Kaufvertrag mit Montage erfolgt die Abnahme unmittelbar nach erfolgter Montage. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von uns und dem Kunden zu unterzeichnen ist.

(4) Kommen wir mit der Lieferung bzw. Montage der Ware in Verzug, so stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung ausschließlich in dem unter Art. IX genannten Umfang zu. Im Übrigen stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche und Rechte wegen Verzug zu.

(5) Die für die Lieferung der Ware von uns verwendeten Gestelle bleiben unser Eigentum und werden von uns wieder beim Kunden abgeholt. Sollte der Kunde uns diese Gestelle trotz entsprechender Aufforderung nicht herausgeben, sind wir berechtigt, ihm die Kosten für diese Gestelle in Rechnung zu stellen.

VII. Gefahrenübergang

(1) Bei dem bloßen Verkauf von Waren ohne Montage geht die Gefahr mit der Ablieferung der Ware auf den Kunden über. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Ablieferung am Grundstücksrand bzw. vor dem Gebäudeeingang. Für die Abladung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

(2) Bei dem Verkauf von Waren mit Montage geht die Gefahr mit der Abnahme der Ware auf den Kunden über. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

VIII. Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Soweit in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

(2) Gewährleistungsrechte des Verbrauchers

a) Soweit die gelieferte und ggf. eingebaute Ware nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

b) Bei einem Verkauf hat der Kunde, bei einem Verkauf mit Montage haben wir die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die ggf. vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Gewährleistungsrechte des Unternehmers

a) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

b) Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge, nach unsere Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

d) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (z.B. Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie materialbedingte Toleranzen bei Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt), bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer und/oder fehlerhafter Montage durch den Kunden oder Dritte, Inbetriebnahme, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Wartung und/oder Handhabung durch den Kunden oder Dritte, übermäßiger Beanspruchung oder durch ungeeignete Betriebsmittel entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen bzw. Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, so haften wir für diese und für daraus entstehende Folgen ebenfalls nicht.

(5) Wird eine Lieferung aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Modellen und dergleichen des Kunden gefertigt, erstreckt sich unsere Haftung ausschließlich auf eine plangemäße Ausführung. Dies gilt auch, wenn wir Prototypen selbst gefertigt haben und diese vom Kunden abgenommen oder genehmigt werden.

(6) Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen IX (Sonstige Schadensersatzansprüche) dieser Bedingungen. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII vorgesehenen Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

IX. Sonstige Schadensersatzansprüche

Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensersatzansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Weiterhin haften wir für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Mängel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder arglistig verschwiegenen Mängeln.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für beide Teile unser Geschäftssitz.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Unser Recht, wahlweise auch am Gerichtsstand des Kunden zu klagen bleibt unberührt.

(3) Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr findet keine Anwendung.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.